Gesetzesänderung ab dem 01.01.2024
Das Gesetz für die Volksschule im Kanton Thurgau hat eine Änderung erfahren. Alle Eltern, deren Kinder bis zum 31.07. das 3. Altersjahr vollenden, also 3 Jahre alt werden, erhalten jeweils im Januar einen Fragebogen, den sie ausfüllen müssen.
Die Antworten geben Auskunft über die Deutschkenntnisse Ihres Kindes.
Wenn diese nicht ausreichend sind, muss das Kind im Jahr vor dem Kindergarten 4 - 6 Stunden pro Woche ein Angebot zur Sprachförderung besuchen.
Sie erhalten alle Informationen, die Sie und Ihr Kind betreffen per Post.
Hier erfahren Sie mehr dazu.
Elternprogramm
Obligatorischer Elternabend
Die Schule empfiehlt die Teilnahme am Elternprogramm. Erfahren sie mehr an einem der obligatorischen Elternabende am 2. oder 4. September 2025 . Es ist keine Anmeldung erforderlich.
Ort: Mehrzwecksaal Säntis beim Berglischulhaus
Zeit: 19.30 - 21.15 Uhr